Schweinekrankheiten - Schweineleben e. V.

Medikamente – Definition und Anwendung

Ist eine Diagnose gestellt, wird der Tierarzt eine entsprechende Behandlung einleiten. Manchmal reicht es, wenn eine Spritze gesetzt wird, manchmal muss mit Medikamenten über einen bestimmten Zeitraum weiter behandelt werden. Unter Anleitung des Tierarztes fällt diese Aufgabe dem Tierhalter zu.

In konventionellen Schweinemast- und Zuchtbetrieben übernimmt das auf Anweisung des Tierarztes der Landwirt. Dort wird möglichst mit phytotherapeutischen (pflanzlichen) und homöopathischen Präparaten sowie mit Spurenelementen behandelt, da keine Wartezeiten für die Schlachtung eingehalten werden müssen. Bei Verwendung von chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln einschließlich Antibiotika, sind gesetzliche Fristen zu beachten.

Für uns Hobbyhalter sind Wartezeiten nicht relevant, da wir unsere Schweine nicht essen und dem Betreiber der Tierbeseitungsanlage die Verwertung des Tierkörpers untersagen.

Arzneimittel sind nach dem Arzneimittelgesetz Stoffe, die am oder im Tierkörper angewendet werden und Krankheiten bzw. Leiden verhindern, heilen oder lindern können. Zu den Arzneimitteln zählen u. a. Antibiotika, Phytotherapeutika, Homöopathika, fiebersenkende Mittel, manche Vitaminpräparate, Mineralstoffpräparate, Hormone.

Arzneispezialitäten sind Arzneimittel, die im Voraus stets in gleicher Zusammensetzung hergestellt und unter der gleichen Bezeichnung in einer zur Abgabe an den Anwender bestimmten Form in Verkehr gebracht werden. (Herstellung im industriellen Verfahren)

Arnzeimittel für Tiere werden als Tierarnzeimittel, Veterinärarzneispezialitäten oder „Arzneimittel für Tiere“ bezeichnet und sind für die Behandlungen von Tieren bestimmt.

Unterteilung Arzneimittel - Minischweinekrankheiten

Keine Arzneimittel im Sinn des Arzneimittelgesetzes sind

  • Pflegemittel
  • Lebens- und Futtermittel,
  • Lebensmittelzusatzstoffe (z. B. Zitronensäure)
  • natürliche Heilvorkommen (Moortränke)
  • Desinfektionsmittel
  • Abwehrmittel gegen Insekten – sofern die Anwendung und Wirkung auf die gesunde Haut, Klauen und Gefieder beschränkt sind.
  • Ätherische Öle
  • frei verkäufliche Heilpflanzen

Welche Arzneimittel darf der Tierhalter für die Gesunderhaltung seiner Minischweine anwenden?

Ohne tierärztliche Einbindung sind erlaubt (aber nicht immer sinnvoll):

  • rezeptfreie homöopathische Einzelmittel
  • rezeptfreie homöopathische Tierarzneimittel
  • frei verkäufliche (rezeptfreie) Veterinärarzneispezialitäten
  • frei verkäufliche Heilpflanzen

Alle anderen Tierarzneimittel dürfen nur vom Tierarzt oder unter seiner Verantwortung angewendet werden.

Grundsätzlich ist die Behandlung kranker Schweine dem Tierarzt vorbehalten. Im Rahmen eines ständigen Betreuungsverhältnisses darf ein Tierarzt den Tierhalter in die Anwendung von Arzneimitteln bei Schweinen einbinden, wenn dies unter genauer Anleitung, Aufsicht und schriftlicher Dokumentation erfolgt (Arzneimittelabgabe- und Arzneimittelanwendungsbeleg) (gehört zur Führung eines Bestandsbuches).

Selbst wenn die Aufzeichnungspflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben wäre, ist es immer sinnvoll, sich Notizen zur Medikamentengabe, Nahrungsergänzungen und Besonderheiten im Verhalten des Schweines (z. B. Rauschezeit bzw. -dauer der Sau) zu machen oder wenn in der Versorgung etwas umgestellt wird, z. B. Futter, Neuzugang, Weidewechsel. So kann man auch Wochen später einen eventuellen Auslöser einer Krankheit erkennen.

Nützlich, vor allem für den Tierarzt, ist es auch, wenn Krankheitssymptome fotografiert oder gefilmt werden (fast jeder hat ja sein Handy immer dabei), während der Tierarzt auf dem Weg ist.
In der Stresssituation der tierärztlichen Untersuchung zeigt das Schwein vielleicht ganz andere Verhaltensweisen. Außerdem ist es nicht immer leicht nur mit Worten ein Verhalten zu beschreiben und es könnte zu Missverständnissen kommen, die dann wieder in eine falsche Behandlung münden.

Woher können die Arzneimittel bezogen werden?

Rezeptpflichtige Tierarzneimittel (Veterinärspezialitäten)

können entweder direkt beim Tierarzt oder in der Tierarztpraxis oder mit einem tierärztlichen Rezept in einer öffentlichen Apotheke bezogen werden

Homöopathische Einzelmittel

können ohne Rezept über den Tierarzt / Tierarztpraxis oder in jeder öffentlichen Apotheke gekauft werden

Humanarzneimittel

dürfen vom Tierhalter nicht angewendet werden, es sei denn, der behandelnde Tierarzt hat die Anwendung erlaubt. Landwirte dürfen z. B. kein Aspirin als Fiebersenkung für Säue einsetzen.

Was ist mit Impfungen?

Impfungen haben immunologische Wirkung. Eine Anwendung von Impfstoffen darf nur durch den Tierarzt oder gewerbsmäßige oder berufsmäßige Halter von Tieren erfolgen. Diese können damit auch andere Personen beauftragen. Die Anwendung durch nicht gewerbs- oder berufsmäßige Halter (Hobbyhalter) ist demnach nicht erlaubt.

Minischweine Krankheiten Homöopathie

Homöopathika

Der deutsche Arzt Samuel Hahnemann hat diese alternative Heilmethode um 1800 begründet. „Ähnliches möge mit Ähnlichem geheilt werden“. Die pflanzlichen (darunter auch Giftpflanzen), mineralischen oder tierischen Ausgangsstoffe, werden potenziert, d. h. verdünnt und verschüttelt.

Die flüssigen Urtinkturen werden stufenweise mit Alkohol verdünnt und nach jedem Verdünnungsschritt verschüttelt. Dies nennt man Dilution.

Bei festen Ausgangsstoffen werden diese verrieben und in Milchzucker verdünnt und eine Stunde lang verrieben. Dies nennt man Trituration.

Das gesamte Verfahren (Verdünnen und Verschütteln bzw. Verreiben) nennt man Potenzieren. Werden abgetötete Krankheitserreger potenziert, so werden sie als Homöopathika Nosoden genannt.

Achtung! Homöopathische Mittel sind nicht immer vegan. 

Bekannt sind die

  • D-Potenzen = 1 : 10
  • C-Potenzen = 1 : 100
  • Q-Potenzen = 1 : 50.000

Die Homöopathie regt die Selbstheilungskräfte an. Aus diesem Grund kann nur erfolgreich therapiert werden, wenn das Tier zur Selbstregulation noch in der Lage ist. Wichtig ist auch die Wahl des Mittels. Zu den einzelnen Homöopathika gibt es Arzneimittelbilder, die sich am Menschen orientieren. Die Übertragung auf das Krankheitsbild der Schweine ist für einen Laien nicht so einfach. Daher kann ein verabreichtes homöopathisches Mittel keine Wirkung zeigen, weil das Arzneimittelbild nicht passt oder falsch interpretiert worden ist.

Außerdem sollen möglich keine allopathischen (also schulmedizinischen Arzneimittel) gleichzeitig verabreicht werden, was in der Praxis aber häufig vorkommt. In der Schulmedizin wird die Behandlung mit entgegengesetzter Wirkung durchgeführt. Z. B. werden fiebersenkende Mittel verabreicht. In der Homöopathie würden Arzneimittel gewählt werden, die beim gesunden Menschen bzw. Tier Fieber erzeugen würden.

 

 

Verabreichungsformen 

Meist werden die homöopathischen Mittel, die in flüssiger Form als Tropfen oder in Form von Globuli (Milchzuckerkügelchen) über das Maul eingegeben. Es gibt sie aber auch als Salben oder Injektionen. In Großbetrieben wird über das Trinkwasser, Futter oder durch Versprühen mit Sprühflaschen die Mittel verabreicht.

Es dürfen nicht alle homöopathischen Mittel gemäß EU Verordnung Nr. 37/2010 bei Nutztieren, also auch unseren Schweinen angewandt werden. Z. B. sind Aristolochia (Pfeifenblume) oder Colchicin (Herbstzeitlose) verboten, egal in welcher Darreichungsform oder Potenz.

Für die Anwendung bei Schweinen müssen auch homöopathische Arzneimittel, wie bei schulmedizinischen Arzneien, dokumentiert werden.

 

 

Was ist Isopathie?

Isopathie wurde 1833 vom Leipziger Tierarzt Johann Lux als Behandlungsmethode von der Homöopathie abgeleitet. Anstatt „Ähnliches wird Ähnliches heilen“ setzt Lux auf das Gleichheitsprinzip „Gleiches mit Gleichem heilen“. Dies wird z. B. bei der Desensibilisierung mit Blütenpollen bei Heuschnupfen angewendet. Ein weiteres Beispiel wäre die Eigenblutbehandlung. 

Heil- und Gewürzpflanzen Schweinekrankheiten

Heil- und Gewürzpflanzen

Seit 60.000 Jahren wenden Menschen die Behandlung von Krankheiten mit Heilpflanzen an. Auch Tiere nutzen intuitiv Pflanzen zur Selbstbehandlung. Dies gilt vor allem für Wildtiere. Unsere domestizierten und nicht mehr naturnah gehalten Schweinen, haben einen Teil dieses Instinktes verloren.

Die Anwendung erfolgt als:

  • Phytotherapeutika – zugelassene pflanzliche Arzneimittel lt. Arzneimittelgesetz
    • sollen die Befindlichkeit verbessern und Krankheiten vorbeugen
    • werden aus Arzneipflanzen als Tees, Tinkturen, Presssäfte, Pulver, Tabletten oder Salben hergestellt
    • nur wenige Phytotherapeutika bei Schweinen zugelassen
      • Dysticum
      • Stullmisan Pulver
      • Colosan
      • Kamilloplant Lösug
      • Vulnoplant Creme oder Spray
      • Eucocomp – darf nur vom Tierarzt angewendet werden!
  • Futtermittel – Heil- und Gewürzpflanzen als Beimischung im Futter (unterliegen dem Futtermittelgesetz)
    • eine Abgrenzung zwischen Kräuter und Gewürzpflanzen, die zugleich Futterpflanzen und Heilpflanzen sein können, ist nicht möglich
    • sie können als Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel oder als Futterzusatzstoff eingestuft sein
  • Pflanzliche Hausmittel – werden mit einfachen häuslichen Methoden hergestellt, z. B. Ringelblumensalbe. Hausmittel sind keine Arzneimittel und unterliegen auch nicht dem Arzneimittelgesetz.
  • Beispiele:
    • Essigsaure Tonerde aus Obstessig mit Lehm, äußerliche Anwendung
    • Spitzwegerichsirup aus Spitzwegerich mit Zucker, innerliche Anwendung
    • Leinsamenbrei aus gemahlenen Leinsamen und Wasser, innerlich oder äußerliche Anwendung